Gestellt wurde am 2. September 2026 folgener Antrag:
- Der Finanzausschuss möge beschließen:
Der Haushaltsrest 2025 in Höhe von 76.984 Euro wird freigegeben für die Be-
auftragung eines Strömungsgutachtens sowie die Entnahme und Klassifizie-
rung von Sedimentproben aus dem Kleinen See. Das Gutachten soll die hydro-
logischen Ursachen der Versandung klären und die Grundlage für eine mittel-
fristige technische Lösung schaffen. Die Sedimentproben dienen der genauen
Bestimmung der Schadstoffklassifizierung als Voraussetzung für alle weiteren
Maßnahmen. - Im Haushalt 2027 werden ca. 200.000 Euro für die Ausbaggerung der Fahrrin-
nen im Kleinen See eingeplant. Ziel ist die Wiederherstellung der Befahrbarkeit
für den Kanu Klub, den Ruder Klub, Bootsvermietung sowie den regulären
Bootsbetrieb. Die genaue Ausführung richtet sich nach den Ergebnissen des
Strömungsgutachtens und der Sedimentanalyse. - Die Überschüsse aus den Einnahmen des U-Abschnitts 56110 (Bootsliege-
plätze Kleiner See, jährlich 505.000 Euro) werden ab sofort für die Folgejahre
reserviert und stehen für die Umsetzung der mittelfristigen Lösung aus dem
Strömungsgutachten zur Verfügung. Eine anderweitige Verwendung dieser Mit-
tel ist zu unterlassen, bis der Umfang der notwendigen Maßnahmen auf Basis
des Gutachtens feststeht. - Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat über den Fortgang der Abstimmung mit
dem Wasserwirtschaftsamt Kempten und dem Landratsamt Lindau hinsichtlich
der wasserrechtlichen Genehmigung für die Ausbaggerung sowie über den
Stand des Förderantrags nach RZWas2025.
Begründung
- Eine vollständige Ausbaggerung des Kleinen Sees einschließlich aller Fahrrinnen
würde nach aktuellen Schätzungen 5 bis 6 Millionen Euro kosten. Der Hauptgrund für
diese Größenordnung ist die Einstufung des Sediments als Z2-Material, das nicht im
Bodensee verklappt werden darf und als belastetes Material an Land entsorgt werden
muss. Diese Kosten sind für die Stadt Lindau nicht darstellbar und rechtfertigen keine
überstürzte Einzelmaßnahme.
Bevor Mittel für eine flächige Ausbaggerung eingesetzt werden, muss bekannt sein,
welche Sedimentbereiche welche Schadstoffklassifizierung aufweisen. Die Proben-
entnahme aus dem Haushaltsrest 2025 liefert diese Grundlage. Gleichzeitig klärt das
Strömungsgutachten, ob und wie die veränderte Hydrologie am Kleinen See — ver-
mutlich mitverursacht durch den Wegfall der Strömungseffekte der alten Seebrücke
[Strömungsteilgutachten der Firma KUP Kobus und Partner] — technisch kompen-
siert werden kann, um die Versandung dauerhaft zu verlangsamen. - Kanu Klub und Ruder Klub sind auf befahrbare Fahrrinnen angewiesen. Der laufende
Betrieb ist aktuell eingeschränkt, und ohne Maßnahme verschlechtert sich die Situa-
tion weiter. Die ca. 200.000 Euro für 2027 sind auf die Fahrrinnen begrenzt, nicht auf
eine Vollausbaggerung des Sees. Das ist die kostengünstigste Teilmaßnahme, die
den Betrieb wiederherstellt, ohne die Ergebnisse des Gutachtens vorwegzunehmen. - Der Kleine See erzielt jährlich 505.000 Euro aus dem Liegeplatzbetrieb. Den Einnah-
men stehen alle damit Verbundenen Ausgaben für die Bewirtschaftung der Hafenan-
lagen, die Personalkosten der Hafenmeister und die im Auftragsverhältnis vorhanden
Aufgaben der GTL gegenüber. Die mittelfristige Lösung aus dem Strömungsgutach-
ten wird einen erheblichen Investitionsbedarf auslösen. Werden die Überschüsse aus
den Einnahmen aus dem Liegeplatzbetrieb bis dahin anderweitig verplant, fehlt die
Finanzierungsgrundlage für genau die Maßnahmen, die den Betrieb dieser Liege-
plätze langfristig sichern. - Es gibt sogar für Gewässer ein Verschlechterungsverbot nach Art. 4 der EU-Wasser-
rahmenrichtlinie. Ob der kleine See hier auch davon betroffen ist müsste man mit
dem Wasserwirtschaftsamt klären. Unabhängig von dem Ergebnis ist die Stadt
Lindau als Eigentümerin und Unterhaltspflichtige rechtlich gehalten, eine fortschrei-
tende Verschlechterung des ökologischen Zustands zu verhindern. Fortschreitende
Versandung ohne Gegenmaßnahme ist eine dokumentierbare und juristisch rele-
vante Zustandsverschlechterung.
Die limnologischen Folgen sind dabei klar: Sinkende Wassertiefe führt zu rascherer
sommerlicher Erwärmung des Wasserkörpers. Wärmeres Wasser hält weniger Sau-
erstoff. Sinkende Sauerstoffkonzentrationen lösen anaerobe Prozesse im Sediment
aus, die gebundenen Phosphor freisetzen. Phosphoreintrag treibt Algenwachstum
und beschleunigt die Eutrophierung. Für den Bodensee, der nach jahrzehntelanger
Reoligotrophierung heute wieder einen guten Nährstoffzustand erreicht hat, wäre
eine unkontrollierte Nährstoffquelle im direkt angebundenen Kleinen See ein Wider-
spruch zu den Bodenseeschutzzielen aller Anrainerstaaten.
Bei weiterer Versandung verliert der See seine Flachwasserzone als Laich- und Auf-
wuchshabitat für Fische sowie als Lebensraum für Amphibien und Wasservögel. In-nerstädtische Gewässer leisten außerdem einen messbaren Beitrag zur Klimaanpas-sung durch Verdunstungskühlung, eine Funktion, die mit fortschreitender Verlandung schrittweise verloren geht.Das Gewässerentwicklungskonzept wird so konzipiert, dass es die Fördervoraussetzungen der RZWas 2025 erfüllt. Der Freistaat Bayern fördert Gewässerentwicklungskonzepte mit WRRL-Bezug über dieses Programm. Die kommunalen Mittel aus demU-Abschnitt 56110 fungieren als Eigenanteil. Die tatsächliche Belastung des städtischen Haushalts liegt damit unter den beantragten Mitteln. Das WWA Kempten, das als Fachbehörde in die Abwicklung der RZWas-Förderung eingebunden ist, hat seine Kooperationsbereitschaft bereits signalisiert.
Mit freundlichen Grüßen in die Stadtverwaltung,
Gez.
Jasmin Sommerweiß / Marc Hübler / Andreas Reich
CSU Fraktionsvorsitz & FB/FW Fraktionsvorsitz