Kirchlicher Segen bei Einweihungen

Pressemitteilung

Herr Schulze schreibt: „Die Aufforderung der drei bekannten Herren an den Oberbürgermeister, also einen Mann in staatlicher Funktion – und einzig darum ging es mir in meinem  Leserbrief – für die Segnung der Thierschbrücke zu sorgen, ist und bleibt deshalb nach meiner Überzeugung unangebracht.

Zur Klarstellung:

Die christlichen Kirchen danken Gott bei Einweihungen für die von Menschen geschaffenen Dinge und übergeben sie ihrer Bestimmung zum Wohle der Menschen.

Zum Grundsätzlichen:

In der Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heißt es: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ….. hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

Und die Präambel zur Verfassung des Freistaates lautet: „Angesicht des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat …. gibt sich das Bayerische Volk … nachstehende demokratische Verfassung.“

In der Bayernhymne singen wir: „Gott mit dir, du Land der Bayern …. über deinen weiten Gauen ruhe seine Segenshand! Er behüte deine Fluren, schirme deiner Städte Bau und erhalte dir die Farben seines Himmels, weiß und blau!“

So lange die Verfassungslage so ist, wie sie ist, passt kirchlicher Segen sehr wohl zu öffentlichen, staatlichen Einweihungshandlungen.

Wir danken deshalb Herrn Oberbürgermeister Dr. Gerhard Ecker für seine Klarstellung, dass sich das in Lindau nicht ändern wird.