Die vordringliche Aufgabe einer Stadt ist es, das Zusammenleben seiner Bürgerschaft zu organisieren. Dazu bedarf es einer gewissen Infrastruktur. Die Bürger zahlen dafür Steuern. Der Unterhalt einer Straße, die von allen genutzt wird, ist somit Aufgabe der öffentlichen Hand. Bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen ist dies auch der Fall. Der Staat zwingt die Stadt für den Unterhalt der Gemeindestraßen eine Gebühr vom Bürger zu verlangen. Diese sollte dann jedoch auch gerecht verteilt werden. Dies kann wiederum nur über eine wiederkehrende, auf alle verteilte Gebühr erfolgen.