Gutachten

Immer wieder wird von der Verwaltung vorgebracht, dass staatliche Zuschüsse nur dann gewährt werden, wenn die Stadt entsprechende Gutachten vorlegen kann. Zur Erstellung eines Gutachtens müssen Eckdaten geliefert werden, deren Auswahl dann das Ergebnis beeinflussen. Es stellt sich die Frage, weshalb auch Gutachten in Auftrag gegeben werden, bevor Grundsatzentscheidungen im Stadtrat getroffen wurden? Wer macht dann die Vorgaben? Danach kann der Stadtrat gar nicht mehr anders entscheiden. Es gibt dazu ja ein Gutachten.